Bundesmusikausschuss

Der Bundesmusikausschuss hat für die musikalische Tätigkeit im Bund gemäß der Aufgabenstellung in § 2 der Satzung Sorge zu tragen. Insbesondere soll er

  1. fachliche Informationen geben,
  2. Ideen, Konzepte und Richtlinien entwickeln,
  3. Lehrgänge zur Ausbildung und Weiterbildung von Fachkräften durchführen,
  4. als Höhepunkte der laufenden Arbeit Zithermusiktage planen, gestalten und mit dem Veranstalter durchführen,
  5. Verbindung zu Organisationen und Einrichtungen der Musikpflege halten,
  6. musikalische Leiter und Musikausschüsse der Landesverbände informieren und beraten und selbst Initiative zu ergreifen, soweit dort entsprechende Maßnahmen fehlen.