Förderanträge ab sofort möglich

Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART AMATEURMUSIK der Bundesregierung können Musikensembles sich um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend wirken. Ziel ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs.

Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden. Dieses Angebot richtet sich an Ensembles, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles hierbei gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.

Antragsberechtigt sind alle Ensembles der Amateurmusik bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Auch ein Kreis- oder Bezirksverband kann für einen Verbund seiner Mitgliedsensembles eine Zukunftswerkstatt beantragen. Die Antragstellung ist vom 3. März 2021 bis zum 31. März 2021 möglich.

Antragsformulare, Förderrichtlinien und FAQ unter: www.bundesmusikverband.de/neustart

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